PSYCHOTHERAPIE – aber wann?

Psychotherapie nehmen unterschiedlichste Menschen in Anspruch. Indikationen können sein:

  • Angst und Panikattacken
  • Familiäre Konflikte
  • Lebens- und Sinnkrisen
  • Depressive Reaktionen, Antriebs- und Freudlosigkeit
  • Burnout, Überforderung und Stressbewältigung
  • Ein- und Durchschlafstörungen
  • Trauer und Verlust
  • Aggressionen
  • Essstörungen (Magersucht, Bulimie, Adipositas)
  • Psychosomatische Beschwerden
  • Schwierigkeiten in der Sexualität
  • Fragen bei Beziehungsproblemen
  • Entscheidungsprobleme
  • Suchtverhalten
  • Zwangsgedanken, Zwangshandlungen

Kosten

  • eine Einzelsitzung (50 min): EUR 110,00
  • eine Einzelsitzung (80 min): EUR 170,00
  • eine Paartherapie (50 min): EUR 170,00
  • eine Paartherapie (80 min): EUR 220,00

Es besteht die Möglichkeit einer Teilrefundierung von ca. 29,-/ Sitzung (je nach Krankenkasse).

Die Plätze mit voller Kostenübernahme folgender Krankenkassen WGKK, NÖGKK, BVA, SVA, KFA etc. sind bis auf Weiteres vergeben (Stand Oktober 2023).

Diese Plätze sind kontingentiert, es besteht die Möglichkeit sich auf die Warteliste setzten zu lassen. Wenn Sie die volle Kostenübernahme ihrer Krankenkasse wünschen, teilen Sie dies bitte zu Beginn gleich mit. Danke.

Bei Bedarf biete ich auch Tele- und Onlinetherapie über Skype, Zoom etc. an.

Verschwiegenheit

Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie. Der § 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse.

Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.

Die Verschwiegenheitspflicht der PsychotherapeutInnen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der ÄrztInnen.

Absageregelung

Ich ersuche Sie im Falle einer Terminverschiebung oder Absage mich so früh wie möglich zu informieren. Eine kostenfreie Absage vereinbarter Termine ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich. Wird nicht oder kurzfristiger abgesagt, ist das Honorar für die versäumte Stunde zu bezahlen.